Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

Private Krankenversicherung und Selbstzahler

Private Kassen übernehmen die Kosten in aller Regel. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenversicherung nach den Bedingungen. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Therapie selbst zu zahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Eine reguläre Therapiestunde von 50 Minuten Dauer kostet demnach 100,55 Euro. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung. Allerdings habe ich keinen sogenannten Kassensitz und daher keine feste Abrechnungsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Diese übernehmen eine privatärztliche (oder -therapeutische) Behandlung in einigen Fällen. Eine solche  sogenannte Kostenerstattung muss jedoch beantragt werden. 

Dies ist vor allem dann aussichtsreich, wenn Sie in angemessener Entfernung keinen Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit finden können. Ich unterstütze Sie gerne dabei, eine Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung zu beantragen. Sprechen Sie mich einfach darauf an!

Denise Schütte - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin